omega-3-familie-banner

Prüfkriterien

Möchte ein Mitglied das Signet des Arbeitskreis Omega-3 e. V. auf einem seiner Omega-3-Produkte abbilden, bedarf es einer vorhergehenden Prüfung des Produktes durch den wissenschaftlichen Beirat nach folgenden Kriterien:

  1. Ernährungsphysiologische Qualität des Basisprodukts / Grundnah­rungsmittels. Keine negativen oder in der Kritik stehenden Inhaltsstoffe. Berücksichtigt wird auch die Gesamtrezeptur, weitere positive Nährwerte müssen im Produkt enthalten sein.
  2. Sinnvolle anteilige Deckung der Zufuhrempfehlungen für hoch unge­sättigte langkettige Omega-3-Fettsäuren (z. B. eine Verzehrportion soll mindestens 25 Prozent der Zufuhrempfehlung für EPA/DHA decken).
  3. Qualität des Omega-3-Zusatzes (z. B. Definition des Fischöls, Rück­standskontrolle des Fischöls, ausreichend hoher Gehalt an Antioxidantien, Stabilität im Endprodukt, ansprechende Sensorik).
  4. Laufende Qualitätskontrolle seitens des Herstellers und Prüfung durch den wissenschaftlichen Beirat des Arbeitskreis Omega-3, ob die genannten Prüfkriterien eingehalten werden.
  5. Einheitliche und wissenschaftlich abgesicherte Aussage zu Omega-3-Fettsäuren auf den Produktetiketten und in Produktinformationen einschließlich PR-Veröffentlichungen unter Berücksichtigung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Möglichkeiten.
  6. Abgrenzung Functional Food, Nahrungsergänzung, diätetisches Lebensmittel, Arzneimittel.
  7. Bereitschaft zur Beteiligung an der Förderung der Forschung und Öffentlichkeitsarbeit über Omega-3-Fettsäuren.